Leistungen

Führerscheinklassen

Führerschein-Klasse B                             

Neue Regelung (ab 19.01.2013)

Klasse B (ab 18 Jahre, oder in begleitendem Fahren ab 17 Jahre):

Die Klasse B kann mit dem 18. Lebensjahr erworben werden. Sie wird unbefristet ausgestellt und ist die am häufigsten erteilte Fahrerlaubnis. Hier ergibt sich schnell, dass beim Ankuppeln eines Anhängers die Klasse B96 oder BE erforderlich wird. Im Fall einer Ausbildung für die Klasse B Automatik gelten die gleichen Richtlinien. Der einzige Unterschied besteht in der Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe.

  • Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, Al, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
  • kein Vorbesitz eines Führerscheins notwendig
  • eingeschlossen sind die Klassen AM und L

Begleitendes Fahren ab 17 Jahre

Zur Senkung des Unfallrisikos junger Fahranfänger wurde das Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B, B96 und BE auf 17 Jahre gesenkt. Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B, B96 und BE können somit schon ab 16 ½ Jahren gestellt werden.

Bei bestandener Fahrerlaubnisprüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die mit einer Einverständniserklärung für jede ausgewählte Begleitperson bei der Fahrerlaubnisbehörde / Bürgeramt vorzulegen ist. Zu beachten ist:

  • Die begleitende Person muss das 30. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
  • Die begleitende Person darf max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen haben.
  • Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig und muss stets mitgeführt werden.
  • Mit Vollendung des 18. Lebensjahres entfällt die Verpflichtung der Begleitung und es erfolgt die Zusendung des Kartenführerscheins.

Klasse B96

Klasse B96 kann mit dem 18. Lebensjahr erworben werden und versteht sich nicht als eine eigene Klasse sondern als Ausdehnung der Klasse B. Sie wird unbefristet ausgestellt und wurde seit dem 19.01.2013 eingeführt.

  • Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden, für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.
  • Der Vorbesitz der Klasse B ist notwendig.
  • eingeschlossen sind die Klassen AM und L
  • Da keine theoretische Ausbildung gefordert ist, muss auch keine Theoretische Prüfung abgelegt werden

Klasse BE

Die Klasse BE kann mit 18 Jahren erworben werden, wird unbefristet ausgestellt und zurzeit relativ selten erworben.

  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
  • Der Vorbesitz der Klasse B ist notwendig.
  • Es sind keine weiteren Klassen eingeschlossen.
  • Da keine theoretische Ausbildung gefordert ist, muss auch keine Theoretische Prüfung abgelegt werden

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Endlich Frühling, endlich wieder Motorradzeit...

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